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Arbeitsschutz im dermatologischen Praxisalltag: Laserrauch gezielt erfassen

Bei ablativen CO₂-Laserbehandlungen können feine Partikel und gasförmige Substanzen entstehen, die im Behandlungsraum möglichst direkt erfasst werden sollten.

Ablative CO₂-Lasertherapien gehören in vielen dermatologischen und ästhetischen Praxen zum Alltag. Dabei wird Gewebe durch thermische Einwirkung vaporisiert. Für die Behandlung ist dieser Prozess gezielt eingesetzt. Für den Arbeitsschutz entsteht daraus jedoch eine relevante Frage: Was passiert mit den Emissionen, die während der Anwendung in die Luft gelangen?

Beim Lasern kann sogenannter chirurgischer Rauch, auch Laserplume genannt, entstehen. Er besteht aus einem Gemisch feiner und ultrafeiner, lungengängiger Partikel, biologischer Bestandteile und gasförmiger Substanzen. Sichtbar ist davon nicht immer alles. Gerade deshalb ist eine technische Betrachtung wichtig.

Für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Fachpersonal kann sich im Praxisalltag eine wiederkehrende Exposition ergeben. Entscheidend ist daher nicht nur die Lasertechnik selbst, sondern auch die Luftführung im Behandlungsraum. Emissionen sollten möglichst nah an der Entstehungsstelle erfasst werden, bevor sie sich im Raum verteilen.

In Deutschland bilden unter anderem die TRBA 250, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Regel 109-002 den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen. Sie stellen technische Schutzmaßnahmen zur Minimierung möglicher Expositionen in den Vordergrund. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt dabei Aufgabe des Praxisbetreibers.

Lokale Absauganlagen können, abhängig von Auslegung, Positionierung und Wartung, dazu beitragen, die Partikelkonzentration im unmittelbaren Arbeitsumfeld zu reduzieren. Entscheidend sind eine Erfassung direkt am Applikationsort, geeignete Filtertechnik, regelmäßige Wartung und eine fachgerechte Integration in den Behandlungsablauf.

Die TBH Health Serie wurde für den Einsatz im dermatologischen und ästhetischen Behandlungsraum entwickelt. Sie dient der gezielten Erfassung von Laserrauch an der Entstehungsstelle und lässt sich in bestehende Praxisstrukturen integrieren. Wichtig ist dabei die klare Einordnung: Die Anlagen werden im Medizinumfeld nicht als Medizinprodukt eingesetzt, sondern als Zubehör zur Absaugung der Luft direkt beim Lasern. Es besteht kein Patientenkontakt.

Arbeitsschutz im dermatologischen Praxisalltag ist damit kein isoliertes Thema. Er verbindet Behandlungssituation, technische Schutzmaßnahmen, Raumluft und organisatorische Abläufe. Wer Laseranwendungen regelmäßig einsetzt, sollte die Absaugung deshalb frühzeitig mitplanen und auf den konkreten Praxisablauf abstimmen.

Infos

  • Heinrich-Hertz-Straße 8, 75334 Straubenhardt, Germany
  • TBH GmbH