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#Neues aus der Industrie
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AUSSTIEG AUS DEM BETRIEB VON AMALGAMABSCHEIDERN IN EUROPA
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Was müssen Zahnärzte wissen? Wie können sie helfen, quecksilberhaltiges Amalgam effektiv zu entsorgen?
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WARUM IST QUECKSILBER IN DER UMWELT EIN PROBLEM?
Quecksilber wird sowohl aus natürlichen Quellen als auch durch menschliche Aktivitäten in die Umwelt freigesetzt; seine Eigenschaften bedeuten, dass Quecksilber über Tausende von Jahren in der Umwelt verbleiben kann. Quecksilber kann große Entfernungen zurücklegen, wenn es in der Luft transportiert wird, und große Mengen gelangen auch in die Meere und Ozeane, was bedeutet, dass Quecksilberemissionen globale Auswirkungen haben.
WIE WIRKT QUECKSILBER AUF UNS?
Quecksilber ist ein extrem toxisches und persistentes Metall und wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als eine der zehn wichtigsten Chemikalien betrachtet, die für die öffentliche Gesundheit von großer Bedeutung sind. Quecksilber wurde in menschlichem Blut, Urin, Milch und Haaren nachgewiesen.
DIE VERWENDUNG VON DENTALAMALGAM BEITRÄGT
Die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam trägt weltweit zur Anreicherung von Quecksilber in der Umwelt bei; der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheit und Umweltrisiken (SCHER) der Europäischen Kommission bestätigte, dass Amalgam Umweltrisiken birgt. Dentalamalgam ist die größte Verwendung von Quecksilber in der Europäischen Union und eine bedeutende Quelle der Umweltverschmutzung.
INTERNATIONALE UND EU-GESETZGEBUNG ZU QUECKSILBER
Das Internationale Übereinkommen über Quecksilber oder "Minamata-Konvention "11 (benannt nach Minamata, Japan - dem Ort, an dem sich der schlimmste Fall von Quecksilberverschmutzung ereignete) wurde im Oktober 2013 unterzeichnet und trat im August 2017 in Kraft. Ihr Ziel ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen.
EU-QUECKSILBER-VERORDNUNG
Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2012 kam zu dem Schluss, dass der effizienteste und wirksamste Weg für die EU, ihre Ziele bezüglich der Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam zu erreichen, darin bestünde, die Verwendung von Quecksilber auslaufen zu lassen, und dass die Mitgliedstaaten eine ökologisch sichere Abfallentsorgung besser durchsetzen sollten.
Ab dem 1. Januar 2019 darf Dentalamalgam nur noch in vordosierter verkapselter Form verwendet werden. Die Verwendung von Quecksilber in loser Form durch Zahnärzte und Zahnärztinnen ist verboten.
Ab dem 1. Juli 2018 darf Zahnamalgam nicht für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren sowie von schwangeren oder stillenden Frauen verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt hält dies aufgrund der spezifischen medizinischen Bedürfnisse des Patienten für unbedingt erforderlich.
Jeder Mitgliedstaat legt bis zum 1. Juli 2019 einen nationalen Plan über die Maßnahmen fest, die er durchzuführen beabsichtigt, um die Verwendung von Dentalamalgam schrittweise einzustellen. Die Mitgliedstaaten machen ihre nationalen Pläne online öffentlich zugänglich und übermitteln sie der Kommission innerhalb eines Monats nach ihrer Annahme.
(3) Ab dem 1. Januar 2019 stellen die Betreiber von zahnärztlichen Einrichtungen, in denen Dentalamalgam verwendet wird oder in denen Dentalamalgamschleudern oder Zähne, die solche Schleudern enthalten, entfernt werden, sicher, dass ihre Einrichtungen mit Amalgamabscheidern zur Rückhaltung und Sammlung von Amalgampartikeln, einschließlich derer, die in gebrauchtem Wasser enthalten sind, ausgestattet sind. Diese Betreiber müssen sicherstellen, dass:
a) Amalgamabscheider, die ab dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen werden, einen Rückhaltegrad von mindestens 95 % der Amalgampartikel aufweisen.
b) Ab dem 1. Januar 2021 bieten alle in Betrieb befindlichen Amalgamabscheider die unter Buchstabe a angegebene Rückhaltestufe
Amalgamabscheider sind nach den Anweisungen des Herstellers so zu warten, dass ein möglichst hoher Rückhaltungsgrad gewährleistet ist.
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AUSWIRKUNGEN DER QUECKSILBERVERORDNUNG AUF ZAHNÄRZTE IN DER EU
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Freisetzung von Amalgamabfällen in die Umwelt unter allen Umständen verboten. Zahnärzte sind dafür verantwortlich, dass die freigesetzten Amalgamabfälle getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden.
Am 1. Juli 2018 trat ein EU-weiter Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam für gefährdete Bevölkerungsgruppen in Kraft. Dieser Ausstieg gilt für schwangere oder stillende Frauen und Kinder unter 15 Jahren (es sei denn, der Zahnarzt hält dies aufgrund besonderer medizinischer Bedürfnisse für unbedingt erforderlich).
Nach dem 1. Januar 2019 müssen zahnärztliche Einrichtungen, die Dentalamalgam verwenden oder Dentalamalgamfüllungen entfernen, sicherstellen, dass sie mit Amalgamabscheidern für die Rückhaltung und Sammlung von Amalgamrückständen, einschließlich Dentalamalgampartikeln und solchen, die in gebrauchtem Wasser enthalten sind, ausgestattet sind.
Amalgamabscheider müssen einen Rückhaltegrad von mindestens 95 % der Amalgampartikel bieten und entsprechend gewartet werden. Zahnärzte sind auch verpflichtet, vordosiertes gekapseltes Dentalamalgam zu verwenden - die Verwendung von Quecksilber in loser Schüttung ist verboten.
Es ist bereits verboten, Amalgam für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in allen EU-Ländern zu verwenden; quecksilberfreie Alternativen sind daher für diese Patienten nicht mehr optional. Zahnärzte und Zahnärztinnen sind aufgefordert, diese Anforderungen nicht nur umzusetzen, sondern auch zu den allgemeinen EU-weiten und globalen Zielen zur schrittweisen Einstellung von Quecksilberemissionen, -freisetzungen und -exposition beizutragen.
Wie immer haben wir bei Simple&Smart nach einer einfachen, effektiven und wirtschaftlichen Lösung für unsere Kunden gesucht und sind zum exklusiven Vertriebspartner des Amalgamabscheiders DDS2011 The Simple One ® in Italien geworden.
Dieser in den USA hergestellte Abscheider ist extrem einfach zu installieren und auszutauschen, hat keine elektronischen Bauteile und wird direkt an die Saugleitung geliefert; all dies zu einem wirklich wettbewerbsfähigen Preis.
Offensichtlich handelt es sich um ein zertifiziertes Produkt (ISO 11143: 2008.), und wie gesetzlich vorgeschrieben, hält unser Filter mehr als 95 % (99,6, um genau zu sein) der quecksilberhaltigen Amalgamrückstände zurück.
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