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#Neues aus der Industrie
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MRI von Schrittmacherpatienten erfordert nahe radiology+cardiology-Zusammenarbeit
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Dank Fortschritte in der MRI-kompatiblen Herzgerättechnologie, in den Schrittmachern und in verpflanzbaren cardioverter Defibrillatoren (ICDs) sind nicht mehr absolute Kontraindikationen für MRI-Prüfungen. Die Geräte bleiben relative Kontraindikationen für MRI, jedoch und ihre Anwesenheit in den MRI-Patientenanrufen, damit die Radiologen und die Kardiologen nah zusammen arbeiten zwecks, Patientensicherheit sicherzustellen und setzen legales Risiko herab.
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Das ist entsprechend einem gemeinsamen Konsenspapier, das von der deutschen Röntgengesellschaft und von der deutschen Herzgesellschaft herausgegeben wird.
Das Papier wurde online am 15. Februar in der deutschen Zeitschrift RöFo veröffentlicht: Röntgenstrahlen-und der Bildgebenden Verfahren (Fortschritt der Fortschritte auf-DM Gebiet auf dem Gebiet des Röntgenstrahls und der Abbildungstechniken).
Die Gesellschaften bieten einige Punkte für Erwägung durch die Kliniker an, die mit diesen Patienten, einschließlich arbeiten:
Zusammen mit ausreichenden Überwachungstechniken sollte Verfahrensmanagement „die Einschätzung des einzelnen Verhältnisses des Risikos/Nutzen umfassen, beschriften umfassende geduldige Einverständniserklärung über spezifische Risiken und „weg‘ Gebrauch“ und „umfangreiches pacemaker/ICD-related und MRI-bedingte Sicherheitsanweisungen,… Risiken in möglichst größem Maße zu verringern.“
MRI-kompatibler Schrittmacher und ICD-Systeme haben sicheres und wirkungsvolles „unter besonderen Bedingungen geprüft (‚Inaufkleber‘ Gebrauch). Genaues Verständnis von und Erfüllung der Nutzungsbedingungen für das spezifische Schrittmachersystem sind wesentlich für Patientensicherheit.“
Das Risiko für einen ICD-Patienten während HERRN Überprüfung muss betrachtet werden „erheblich höher verglichen worden mit den Schrittmacherpatienten wegen der höheren Verwundbarkeit des strukturell schädigenden Myocardiums und des höheren Risikos des irreversiblen Schadens herkömmlicher ICD-Systeme.“
Basiert auf dem Punkt oben, sollte das Anzeichen für MRI eines ICD-Patienten „auf einer strengeren Basis bestimmt werden und das erwartete Verhältnis des Risikos/Nutzen sollte kritisch wiederholt werden.“
Die Autoren unterstreichen, dass ihr Gesamtziel, „Patientensicherheit zu optimieren und legale Klarheit zu verbessern ist, um den Zugang von pacemaker-/ICDpatienten zu HERRN Darstellung zu erleichtern.“
„Dieses komplexe Thema erfordert nahe Zusammenarbeit zwischen Radiologie und Kardiologie,“ schreiben sie